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Raucherpolitik ist in Deutschland Chaospolitik
Die Regelungen für E-Zigaretten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Händler und Konsumenten verzweifeln zusehens, während Kritiker härteres Durchgreifen fordern.
Nicht nur die Nichtraucherschutzgesetze sehen von Bundesland zu Bundesland anders aus. Auch bei der elektronischen Zigarette herrscht ein beispielloses rechtliches Chaos, wie Schreiben aus 13 Bundesländern zeigen, die der Zeitung vorliegen. Nicht nur die Konsumenten sind verunsichert, auch die Händler verzweifeln zusehends.
Im Jahr 2007 kam die elektronische Zigarette nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland erstmals auf den Markt. Inzwischen benutzen nach Herstellerangaben rund zwei Millionen Menschen das Hightech-Produkt. Darin wird kein Tabak mehr verbrannt, sondern eine chemische Flüssigkeit (Liquid) verdampft. Viele Raucher nutzen die nikotinhaltigen Liquids anstelle herkömmlicher Zigaretten.
Doch immer noch ist unklar, ob die nikotinhaltigen Lösungen als Arzneimittel eingestuft werden müssen und ob für die E-Zigarette die Gesetze für den Nichtraucherschutz gelten. Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern kommen nur schleppend voran. An diesem Mittwoch und Donnerstag berät nun die Arbeitsgruppe der obersten Landesgesundheitsbehörden zu dem Thema. Im Juni wird sich die Gesundheitsministerkonferenz die E-Zigarette vornehmen. Das Ziel der Länder ist, eine einheitliche Linie mit dem Bund zu finden. Derzeit ist man davon aber noch weit entfernt.
Genuss- oder Entwöhnungsmittel?
So ist nach Auffassung der Behörden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg der Handel und der freie Verkauf der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der E-Zigarette verdampft werden, nach derzeitiger Gesetzeslage verboten. Wegen der pharmakologischen Wirkung von Nikotin dürften die Liquids nur gehandelt werden, wenn sie eine Zulassung der Arzneimittelbehörden erhalten haben, so die Begründung.
Schleswig-Holstein und Bayern sehen die Lage dagegen völlig anders. Nikotinhaltige Liquids wollen die Behörden dort nicht grundsätzlich dem Arzneimittelrecht unterstellen. Dort sollen nur nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel behandelt werden, die als Entwöhnungsmittel beworben werden. Werden E-Zigaretten dagegen als Genussmittel konsumiert, erscheine es nicht zulässig, diese „nur aufgrund der Toxizität des Nikotins dem Arzneimittelrecht zu unterstellen“, erklärt Schleswig-Holstein. Im Klartext: Es kommt drauf an, was auf der Packung steht, nicht was damit gemacht wird. So sehen das auch die Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, die der Rechtsauffassung des dortigen Gesundheitsministeriums widersprochen haben. Klar ist damit aber gar nichts.
In den Ländern gilt das Nichtraucherschutzgesetz für die E-Zigarette mal, mal gilt es nicht. „Die E-Zigaretten dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu unterstellen, ist nicht zielführend, solange nicht hinreichend geklärt ist, ob und in welcher Form durch Passivrauchen bei E-Zigaretten gesundheitliche Risiken zu befürchten sind“, heißt es in Niedersachsen. In Rheinland-Pfalz stützt man sich wiederum auf das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum, die vor der Benutzung von E-Zigaretten warnen. Deshalb der Entschluss: „In Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes auch für E-Zigaretten.“
Andere Länder verweisen formaljuristisch darauf, dass nur Tabakprodukte, aber keine chemischen Substanzen, unter das Nichtraucherschutzgesetz fielen, oder haben gar keine Position. Das zögerliche Vorgehen der Länder sei fahrlässig angesichts der ungeklärten gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette, kritisiert Johannes Spatz vom Forum Rauchfrei. Er fordert, dass das Nichtraucherschutzgesetz und das Arzneimittelrecht präventiv für nikotinhaltige E-Zigaretten gelten sollen.
Neue Studie beweist: Kein Passivrauch bei eZigaretten!
Seevetal (ots) - Keine Giftstoffe im Dampf von elektrischen Zigaretten: Das ist das Ergebnis einer Studie des renommierten Wessling Laboratoriums in Altenberge. Das Labor testete auf vier typische Schadstoffe, die beim Verbrennen von Tabak entstehen und sich auch im Zigaretten-Qualm nachweisen lassen. Außerdem wurde untersucht, ob sich in der Atemluft eines eZigaretten-Dampfers Spuren des Liquid-Bestandteils Propylenglykol befinden. Das Resultat des Gutachtens: Alle getesteten Stoffe liegen unterhalb der Nachweisgrenze und stellen somit keine Belastung für die Raumluft oder Nichtraucher in der Umgebung dar.
Der Testablauf
Im Labor für Produktanalytik der akkreditierten Wessling GmbH in Altenberge wurden unterschiedliche Aromaliquids in verschiedenen Nikotinstärken getestet. Zum Einsatz kamen eZigaretten von Anbietern, deren Produkte allesamt im deutschen Handel erhältlich sind.
Die sechs Probanden atmeten den Dampf durch einen Schlauch in eine Gaswaschflasche. Jeder Teilnehmer nahm mindestens 30 Züge. Auch die Atemluft zwischen den Dampfzügen wurde durch den Schlauch in die Lösung geleitet. Danach wurden die Lösungen im Labor untersucht.
Die untersuchten Stoffe
Getestet wurde, in welcher Konzentration sich folgende fünf Stoffe im Exhalat nachweisen lassen: Formaldehyd, Acrylamid, Acrolein, Nikotin und Propylenglykol. Die drei erstgenannten, höchst giftigen Substanzen sind Bestandteile der Atemluft des Rauchers einer Tabakzigarette. Beim Verdampfen von Aromaliquid in der eZigarette werden diese Stoffe aufgrund der deutlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Tabakverbrennung üblicherweise nicht gebildet. Das Laborergebnis bestätigt diese Vermutung. Nikotin kann ein Bestandteil von Aromaliquids sein, Propylenglykol ist die dampfbildende Substanz bei eZigaretten. Im ausgeatmeten Dampf kommen beide Stoffe ebenfalls nicht vor.
Der Prüfbericht zur Untersuchung ist als PDF-Datei angehängt. Die Untersuchung wurde vom Verband des eZigarettenhandels in Auftrag gegeben.
Über den Verband des eZigarettenhandels e.V.
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.
E-Zigaretten sollen weniger Schädlich als Zigaretten sein
US-Wissenschaftler haben sich gegen ein Verbot der umstrittenen elektronischen Zigarette eingesetzt: Für Nikotinabhängige biete der Nikotindampf der sogenannten E-Zigaretten eine gesündere Alternative zum herkömmlichen Tabak-Qualm. Ein momentan diskutiertes Verbot der E-Zigarette würde Nikotinsüchtige wieder zum deutlich schädlicheren Rauchen verleiten. Zu diesem Fazit kommen zwei Wissenschaftler, die bisherige Studien zu der rauchfreien Glimmstengel-Imitation ausgewertet haben.
Die E-Zigarette kann ein gutes Hilfsmittel sein, um mit dem Rauchen aufzuhören
endlich Nichtraucher
Aus ihrer Sicht sei der gesundheitliche Nutzen höher einzustufen als die offenen Fragen, die Kritiker anführen. Die Wissenschaftler betonen, dass hinter ihren Aussagen keinerlei Interessen von Herstellern stecken. Über ihre Auswertung berichten Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health im Fachmagazin „Journal of Public Health Policy“.
E-Zigaretten verbrennen keinen Tabak, sondern ein Akku erhitzt stattdessen flüssiges Nikotinkonzentrat, das dann als Dampf inhaliert werden kann. Sie sehen aus wie Zigaretten, imitieren beim Zug sogar das Glimmen und geben Aromastoffe ab, die die Illusion einer normalen Zigarette verstärken.
E-Zigaretten Studie
Es gibt viele Studien zum Abgewöhnen des Rauchens und eine sehr aktuelle Studie stammt aus der Schweiz. Es geht dabei vor allem um das Abgewöhnen mit Hilfe der E-Zigarette. Es wurden dazu knapp 100 Personen befragt und diese teilten Vor- und auch Nachteile der elektronischen Zigarette mit. Es ging vor allem darum herauszufinden, inwiefern denn die E-Zigarette helfen kann, wenn es darum geht, sich das Rauchen abzugewöhnen. Jean-Francois Etter ist ein Doktor der Politikwissenschaften und besitzt zugleich einen so genannten Master Abschluss für die öffentliche Gesundheit. Er ist schon fast 20 Jahre an der Universität von Genf tätig und beschäftigt sich mit dem Thema Rauchentwöhnung.
Die Befragungen zur Studie wurden online durchgeführt und die Befragten durften ihre Antworten frei äußern, ohne darauf auf vorgefertigte Antworten zurückgreifen zu müssen. Es gibt für 95 Prozent der Befragten vor allem Vorteile, die für einen Gebrauch der E-Zigarette sprechen. Vor allem die Gesundheit wird die Verwendung der elektronischen Zigarette danken, da weniger gehustet werden muss und auch die Gefahr für Infektionen im Rachenraum gemindert werden kann. Insgesamt können durch den Gebrauch der E-Zigarette anstatt der normalen Zigaretten der gesundheitliche Zustand und auch die Psyche verbessert werden. Auch gibt es keine Gerüche mehr, die für Mitmenschen unangenehm wären oder auch Mundgeruch. Die positiven Eigenschaften überwiegen ganz klar und sprechen für die elektronische Zigarette. Ebenfalls gibt es für den Raucher eine große Vielfalt, was den Geschmack der Zigaretten anbelangt. Über die Kapseln kann das Aroma gesteuert werden. Es gibt keinen großen Unterschied mehr, im Vergleich zum Rauchen einer normalen Zigarette.
Von den Befragten wurden auch Nachteile angegeben, die jedoch nicht allzu schwer ins Gewicht fallen. Es wurde geäußert, dass der Mund und Rachen sehr trocken sei und vereinzelt auch Schwindelgefühle auftreten können. Wenn dies der Fall ist, so könnte zunächst einmal ein anderer Geschmack getestet werden. Insgesamt ist die E-Zigarette jedoch als große Hilfe anzusehen, wenn das Rauchen abgewöhnt werden soll. Die meisten der Befragten gaben an, dass die Produkte sehr hilfreich waren. Der Forscher Dr. Etter ist von den Ergebnissen ebenfalls beeindruckt und ein großer Anhänger der E-Zigarette. Die einzigen Bedenken wären, dass die elektrische Zigarette für viele Menschen bereits zu spät kommt. Auch haben viele Gesundheitsministerien auf der ganzen Welt den Verkauf der E-Zigarette verboten. Wenn die Frage an die öffentliche Gesundheit gerichtet ist, so geht es vor allem darum, ob bei der elektronischen Zigarette die Vor- oder die Nachteile überwiegen.

